Wann ist eine Blitzschutzanlage (besser: ein Blitzschutzsystem) notwendig?
Blitzschutz wird häufig in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gefordert.
Auch die Risikoanalyse nach der Norm VDE 0185-305-2 liefert als Ergebnis der Berechnung „Blitzschutz notwendig:
nein / ja, und zwar mindestens Blitzschutzklasse …“.
Das ständige Normenkomitee der DKE stellt nun klar:
- Wird Blitzschutz in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gefordert, so ist immer ein Blitzschutzsystem mindestens der Blitzschutzklasse III zu errichten. Sind keine Vorgaben zu Schutzklasse oder Schutzmaßnahmen genannt, kann eine Risikoanalyse helfen, die Schutzklasse des Blitzschutzsystems zu ermitteln.
(21.01.2019)
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