Januar 2019 – Blitzschutz-Risikoanalyse und das Landesbaurecht

Januar 2019 – Blitzschutz-Risikoanalyse und das Landesbaurecht

Bei Gebäuden, mit einer gesetzlicher oder behördlicher Vorgabe zur Errichtung eines Blitzschutzsystem, kann nicht mit einer normativen Risikobewertung auf eine Blitzschutzeinerichtung verzichtet werden!

Das Baurecht geht IMMER über Regelwerkwerk der Normen (DIN VDE 62305-2)!

Das zuständige DKE-Normungskomitee hat dazu eine Verlautbarung herausgegeben.


Zitat:

Wann ist eine Blitzschutzanlage (besser: ein Blitzschutzsystem) notwendig?

Blitzschutz wird häufig in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gefordert.
Auch die Risikoanalyse nach der Norm VDE 0185-305-2 liefert als Ergebnis der Berechnung „Blitzschutz notwendig:
nein / ja, und zwar mindestens Blitzschutzklasse …“.

Das ständige Normenkomitee der DKE stellt nun klar:

  • Wird Blitzschutz in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gefordert, so ist immer ein Blitzschutzsystem mindestens der Blitzschutzklasse III zu errichten. Sind keine Vorgaben zu Schutzklasse oder Schutzmaßnahmen genannt, kann eine Risikoanalyse helfen, die Schutzklasse des Blitzschutzsystems zu ermitteln.

(21.01.2019)

LINK:

https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/risiko

Über den Autor

Frank Müller administrator

Sachverständigenbüro für EMV in Gebäuden