So langsam ist zu erkennen, was alles im Hafen an neuen Projekten entsteht.
Unterstützung für den Bauherren, Blitzschutz, Potentialausgleich, Erdung, Liegenschaftspotentialausgleich, Gebäudepotentialausgleich, Blitzschutzkugelverfahren, Blitzschutzklassifizierung BSK II bs 150kA, Messkonzept und Nachweis der Niederohmigkeit, Kurzschlussstromtragfähigkeit, Erdausbreitungswiderstand, Erdungswiderstand, Mittelspannung, Niederspannung, EMV-Konzept, Kabeltrassierungen, etc.
Am 01. November 2004 ging ich das „Risiko“ der Selbstständigkeit ein.
Anfänglich mit der Idee zur Gründung eines Handwerkbetriebes, für den technischen Ausbau von IT-Infrastrukturen wurde mir schnell klar, ich werde mich spezialisieren und dem Sachverständigenwesen widmen.
Vielen Dank an die vielen Kunden, die mit mir durch dick und dünn gegangen sind.
Die nächsten 15 Jahre dürfen kommen ……
Frank Müller
Zur diesjährigen Herbsttagung des VSEH Nord e.V. durfte ich einen Vortrag zum Thema Brandschutz halten.
Hierbei ging es besonders um die Themen der DIN 4102-12 des Kabel-Funktionserhalt.
Gestartet wurde der Vortrag mit Folien eines aktuellen Sachschaden, bei dem kurz vor Bauherren-Übergabe es durch einen technischen Fehler, zu einem Brand gekommen ist. Über drei Stunden hat es dort im Zähleranschlussraum gebrannt (geschwellt), bis „endlich“ die Stadtwerke das Gebäude spannungsfrei geschaltet haben und die Feuerwehr löschen konnte.
Die Auswirkungen der sehr starken Verqualmung und die Freisetzung der Chloride aus den PVC-Materialien haben immensen Schaden am Bauwerk angerichtet!
Das neue Sprachrohr 11 & 12 ´2019
Fachbeitrag VSEH – Herbsttagung 2019
Es geht weiter!
Zum dritten Mal in diesem Jahr wird das Seminar „Anlagenprüfung : Prüfung ohne Abschaltung – Beispiel Serverraum“ angeboten
Es sind noch freie Plätze zu haben.
Die Anmeldung erfolgt direkt über das BZE in Hamburg
https://seminare.bze-hamburg.de/details.jsp?A_OUTPUTSIZE=5&T_OUTPUTSIZE=5&SQL_VER.VER_ID@V@=10935
BERICHT AUS DER „ep“.
Anlagenprüfung: Prüfung ohne Abschaltung – Beispiel Serverschrank |
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 verlangt die Sicherheit elektrischer Geräte zu gewährleisten. Von ihnen darf keine Gefahr durch elektrischen Schlag oder Feuer ausgehen. Vor allem bei der Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln in Serverräumen stellt dies eine Herausforderung dar. Diese müssen in der Regel ununterbrochen betrieben werden. Die Prüfung der Sicherheit erscheint den Betreibern daher oft unmöglich, wenn die Geräte dazu abgeschaltet werden müssen. Entscheidet der Betreiber, dass Anlagen nicht geprüft werden, weil aus seiner Sicht durch diese keine Gefährdung ausgeht, ist er im Schadensfall nicht versichert. Ebenso wird die Berufsgenossenschaft diese Festlegung des Anlagenbetreibers nicht akzeptieren. Das Seminar erklärt, wie die Betriebssicherheitsverordnung mit einem rechtssicheren Prüfnachweis umgesetzt werden kann, und dennoch die wirtschaftlichen Betreiberinteressen gewahrt werden.I. Grundlagen der Prüfung
II. Prüfungen
III. MessungNachfolgende Messungen werden durchgeführt:
IV. Beurteilung und Dokumentation
V. Haftung
Prüfpraxis Abschluss: |
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Termin: | 22.08.2019 (von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr) |
Dauer: | 1 Tag |
Teilnehmerkreis: | Elektrofachkräfte, die Vorkenntnisse bei der Prüfung von Schutzmaßnahmen haben, wie sie im Grundlagenseminar bzw. im Messpraxisseminar vermittelt werden, auch wenn die Vorkenntnisse schon einige Jahre alt sind. Elektrotechnische Laien und Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) können nicht teilnehmen, da die Messungen teilweise auf der Spannungsebene 230/400V durchgeführt werden müssen. |
Dozent(en): | Frank Müller |
Preis (Mitglieder): |
353,43 EUR (inkl. 19% Mwst.) |
Preis: | 415,31 EUR (inkl. 19% Mwst.) |
Buchungsnummer: | ST0005-11151 |
Ort: | Landesinnung der Elektrohandwerke Hamburg BZE Bildungszentrum Elektrotechnik Hamburg Eiffestraße 450 20537 Hamburg |
Beratung/Kontakt: | Kirsten Born Tel: +49 (40) 25 40 20 – 46 E-Mail: born@nfe24.de |
Bis zum 06.08.2019 befinden wir uns im Sommerurlaub.
Das Büro bleibt für diese Zeit unbesetzt.
Unsere Emails werden nur unregelmässig in dieser Zeit gelesen.
Ab dem 06.08.2019 sind wir wieder im Dienst.
Schöne Sommertage
Frank Müller
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die fest vereinbarte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen EU-Recht verstösst (Urteil vom 04.07.2019, Az, C-377/17).
Nun müssen/können die Beauftragungen frei verhandelt werden.
In wie weit dieses sich auf die Qualität der zukünftigen Planungsleistungen auswirkt, gilt es abzuwarten.
Auf jeden Fall wird sich die Bezahlung der Architekten und Ingeneuiere zukünftig verändern ….
An drei Tagen im Juni 2019 war das deutsche Energieverteilnetz stark unterversorgt.
Es besteht sich immer wieder, die Netze werden sich in der Zukunft („dramatisch“) verändern. Was heute für Deutschland normal ist, wird in der Qualität der Netzversorgung nicht mehr sichergestellt werden. Der Einsatz vieler neuer, nichtlinearer Niederspannungsverbraucher und das ganze Thema der E-Mobilität werden das Deutsche Energienetz weiter belasten. Es wird zu völlig neuen Ereignissen führen, welche bis heute nicht zur Diskussion standen.
Es müssen auf jeden Fall neue, sichere Energieversorgungskonzepte erarbeitet werden.