Bis zum 06.08.2019 befinden wir uns im Sommerurlaub.
Das Büro bleibt für diese Zeit unbesetzt.
Unsere Emails werden nur unregelmässig in dieser Zeit gelesen.
Ab dem 06.08.2019 sind wir wieder im Dienst.
Schöne Sommertage
Frank Müller
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die fest vereinbarte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen EU-Recht verstösst (Urteil vom 04.07.2019, Az, C-377/17).
Nun müssen/können die Beauftragungen frei verhandelt werden.
In wie weit dieses sich auf die Qualität der zukünftigen Planungsleistungen auswirkt, gilt es abzuwarten.
Auf jeden Fall wird sich die Bezahlung der Architekten und Ingeneuiere zukünftig verändern ….