In der Europäischen Verordnung Nr. 517/2014 ist über den zukünftigen Einsatz und Verbleib von fluorierte Treibhausgase entschieden worden.
Damit steht auch die Wirksamkeit der Rechenzentrumskühlung auf „wackeligen Beinen“!
Viele uns bekannte Rechenzentren haben eine dezimierte und nicht optimale Temperaturauslegung auf eine Außentemperatur von bis zu 32°C.
Wenn der Wirkungsgrad der Kälteanlagen durch den Einsatz neuer, nicht fluorisierenden Kältemittel noch weiter reduziert wird, so muss die Kältesicherheit im Rechenzentrum neu bedacht und rechnerisch nachgewiesen werden.
Es sollten rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, die auch die zukünftige Versorgungssicherheit der Rechenzentrum schützt.
Deutsches Papier der EU:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0517&from=DE
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