Honorar
Gerichtsgutachten:
Als öffentlich besteller und vereidigter Gutachter werden Gerichtsaufträge über das Sachverständigenbüro Frank Müller abgewickelt.
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Privatgutachten:
Für Privatgutachten wird folgendes Honorar geltend gemacht:
(gültig ab 01.01.2022) | Netto- preis (ohne MwSt.) |
Brutto- preis (inkl.19% MwSt.) |
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Dienstleistung zur Erstellung Gutachten / PowerAudit / Planung / Beratung / Messauftrag |
pro Stunde (8-17 Uhr) |
167,00 € | 198,73 € |
Für Vorträge und Aufträge, die sich über mehrere Arbeitstage erstrecken, können Tagespauschalen vereinbart werden |
Pauschale | 1.700,00 € | 2.023,00 € |
Umfangreiche schriftliche Gutachtenerstellung mit Sekretariatszeit |
pro Stunde | 167,00 € | 198,73 € |
Reise-, Fahrt- und Wartezeiten | pro Stunde | 140,00 € | 166,60 € |
Fahrtkilometer / Servicefahrzeug | pro Km | 0,90 € | 1,07 € |
freie Mitarbeiter (nach Bedarf & Qualifikation) nach Vereinbarung |
pro Stunde | ||
Nebenkosten nach Aufwand + 10% Bearbeitungs- & Vorhaltekosten |
Als Arbeitszeit gilt die Zeit, die vor Ort und im Büro/Labor für die Abwicklung eines Auftrages benötigt wird.
Die reguläre Arbeitszeit ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten werden Arbeiten werktags mit 30% und am Wochenende mit 60%, bzw. Sonn- und Feiertags 100% beaufschlagt.
Darin sind die Stellung von Hilfsmitteln, die üblicherweise zur Unterstützung benötigt werden, sowie Spesen enthalten.
Spezialmessmittel wie Netzanalysatoren werden mit 0,3% des Neuwertes pro Einsatztag abgerechnet.
Notwendige Übernachtungskosten, Nebenkosten, Reiseauslagen und Flugkosten werden nach Aufwand netto geltend gemacht. Vorrechnungen von Sublieferanten erhalten 10% Bearbeitungs- und Vorfinanzierungsaufschlag.
Diese Honorarsätze gelten auch als vereinbart, wenn aus der Beauftragung heraus eine Zeugenaussage vor Gericht notwendig wird.
Alle Netto-Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, von derzeit 19 %.