Titel Blitzschutz

Juli 2022 – Reetdachhaus brennt nach Blitzeinschlag

Das Reetdach eines Gebäudes an der Straße „Hinterm Horn“ in Hamburg Allermöhe stand nach einem Blitzeinschlag in der Nacht 01.07.2022, gegen 02:45 Uhr in Flammen.
Das Dach konnte leider auch von der Feuerwehr nicht mehr gerettet werden.
Das Haus ist zur Zeit nicht bewohnbar.

Besonders Reetdachhäuser sind den Urgewalten einer athmospärischen Entladung ausgesetzt und müssen gegen die Auswirkungen eines direkten / indirekten Blitzeinschlages geschützt werden.

Januar 2019 – Blitzschutz-Risikoanalyse und das Landesbaurecht

Bei Gebäuden, mit einer gesetzlicher oder behördlicher Vorgabe zur Errichtung eines Blitzschutzsystem, kann nicht mit einer normativen Risikobewertung auf eine Blitzschutzeinerichtung verzichtet werden!

Das Baurecht geht IMMER über Regelwerkwerk der Normen (DIN VDE 62305-2)!

Das zuständige DKE-Normungskomitee hat dazu eine Verlautbarung herausgegeben.


Zitat:

Wann ist eine Blitzschutzanlage (besser: ein Blitzschutzsystem) notwendig?

Blitzschutz wird häufig in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gefordert.
Auch die Risikoanalyse nach der Norm VDE 0185-305-2 liefert als Ergebnis der Berechnung „Blitzschutz notwendig:
nein / ja, und zwar mindestens Blitzschutzklasse …“.

Das ständige Normenkomitee der DKE stellt nun klar:

  • Wird Blitzschutz in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gefordert, so ist immer ein Blitzschutzsystem mindestens der Blitzschutzklasse III zu errichten. Sind keine Vorgaben zu Schutzklasse oder Schutzmaßnahmen genannt, kann eine Risikoanalyse helfen, die Schutzklasse des Blitzschutzsystems zu ermitteln.

(21.01.2019)

LINK:

https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/risiko

März 2018 – Einsatz bei XFEL in Schenefeld

Bei minus 10°C, frostigen Winden aber blauen Himmel wurden die elektrischen Installationen bei XFEL Deutschland GmbH auf elektromagnetische Verträglichkeit und hohe Verfügbarkeit untersucht.