Wir können die durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen geforderten und wiederkehrenden Messungen im laufenden Betrieb eines Rechenzentrums durchführen –
UNTERBRECHUNGSFREI, STÖRUNGFREI und ZERSTÖRUNGSFREI!!!
Diese Maßnahme lässt sich nur ganzheitlich nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) und DIN VDE 0100 Teil 600 / DIN VDE 0105 Teil 100 durchführen.
Diese Messungen sind nicht vergleichbar mit den wiederkehrenden Messungen (E-Check) im klassischen Verwaltungs- und Bürobau.
Auch über gemeinschaftliche Workshops können auf Basis unserer Vorträge Konzepte und Umsetzungsideen in Ihrem Unternehmen erstellt werden.
Präsentationsauszüge (8 aus 43 Folien):
Bei einem 24 Stunden Rechenzentrumbetrieb ist es an 365 Tagen im Jahr nur sehr eingeschränkt, wenn gar unmöglich, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), noch den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen (DGUV V3, ehem. BGV A3) für die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel gerecht zu werden.
Die Umsetzung sowie die Erstellung eines Prüfnachweises sind nach
dennoch möglich und MÜSSEN durchgeführt werden.
Für die Überprüfungen, Messungen und Protokollierungen sind im Rechenzentrum nachfolgende Bestimmungen zu beachten (Reihenfolge entspricht der „Wertigkeit“):
Es werden die ortsfesten Betriebsmitteln (*) im laufenden Betrieb des Rechenzentrums nach der DGUV V3, ehem. BGV A3 überprüft.
Zur Überprüfung gehören:
(*) ortsfestes Betriebsmittel nach DIN VDE 0100 Teil 200:2006-06, ist ein
fest angebrachtes elektrisches Betriebsmittel oder elektrisches Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung, dessen Masse (>18kg) so groß ist, dass es nicht bewegt werden kann
Nachfolgende elektrische Betriebsmitteln werden gesichtet:
Voraussetzungen für die Sichtung sind unter anderem:
Es werden nachfolgend NICHT oder nur optional, bzw. nur nach optionaler schriftlicher Freigabe folgende Tätigkeiten durchgeführt:
Nachfolgende Erprobungen werden durchgeführt
Nachfolgende Messungen werden durchgeführt:
Nachfolgende Messungen werden optional durchgeführt:
Nachfolgende Messungen werden nicht durchgeführt, bzw. optional bei Kundenwunsch:
Die elektrischen Anlagen werden bewertet, mit nachfolgenden Inhalten:
Nicht beurteilt, bzw. optional kann beurteilt werden:
Beim Arbeiten an elektrischen Anlagen kann es fehlerbedingt auch zu Ausfällen kommen! Alle Handlungen / Tätigkeiten an der elektrischen Anlage werden nur nach vorheriger Freigabe des Kunden / Auftragsgebers und/oder durch diesen selbst durchgeführt.
Folgende Ausfälle sind theoretisch möglich:
Der Kunde / Auftraggeber / Dritte kann uns nicht für Ausfälle haftbar machen (ausgenommen dabei ist grob fahrlässiges Handeln!!!).
Die wiederkehrenden Messungen der elektrischen Anlagen und deren angeschlossenen Server- und IT-Systeme werden gesetzes- und normkonform durch uns gemessen und protokolliert.
Mit unserer Messmethodik und Spezialisierung für den Rechenzentrumbetrieb qualifizieren wir Ihre Verfügbarkeit und die sichere Stromversorgung zusätzlich.
Mögliche Schwachstellen in der sicheren Stromversorgung für Personen und dem Rechenzentrumsbetrieb werden durch uns aufgezeigt.
Auf Basis der möglichen Schwachstellen können durch uns optional Konzepte, Budgetierungen und Optimierungsmaßnahmen eingeleitet werden.