26. BImSchV

Messungen nach der 26. BImSchV

Mit diversen, hochwertigen Messgeräte werden elektrischen und magnetischen Feldstärken von Anlagen und Installationen aufgenommen und dokumentiert.

Vermehrt werden Abnahmemessungen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV von 08.2013) durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 


Die Durchführungsanweisung der 26.BImSchV ist vom grundsätzlichen Inhalt auch im Regelwerk der berufgenossenschaften Anforderungen in der DGUV Vorschrift 15, speziell zum Schutz von Arbeitnehmern enthalten.
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/vorschrift15.pdf


elektrische Felder unter einer Hochspannungs-Freileitung

„Messungen“ mit dem „Lügenfinger“

Interssant hierbei ist, dass die elektrischen Felder auch im Mittelspannungsbereich (<30kV) solche Auswirkungen im nahem Umfeld aufzeigen.
Umso wichtiger ist, im ständig genutzten Arbeitsumfeld von Bahn-Oberleitungen und Stromtrassen die elektrischen Felder zu verstehen, messtechnisch zu erfassen und bei Bedarf Kompensationsmaßnahmen einzuleiten.