Titel Januar 2019

4-jähriger starb an der Kasse! Supermarkt-Chefs zu Bewährungsstrafen verurteilt

Sehr dramatisch verstarb im Jahr 2016 ein kleiner Junge an einem tödlichen Stromschlag.
Mit einem 30mA RCD (Fehlerstromschutzschalter/FI-Schalter) und das Bewusstsein, dass die Berührung mit einer Wechselspannung von 230V tödlich sein kann, hätte der Unfall verhindert werden können!
Die Verwendung von RCD´s sollte bei einer Gefährdungsbeurteilung ein Standard sein!!
Berichtsauszug der Hamburger Morgenpost, welcher zum Nachdenken anregen muss.
Gefährliche Unfälle mit Strom und Spannung gilt es zu vermeiden!


Zitat vom 24.01.2019 / Hamburger Morgenpost (Mopo)

Harburg –

Der kleine Jonathan wurde nur vier Jahre alt: Nach einem Stromschlag an einer Supermarktkasse war das Kind im Sommer 2016 verstorben. Wer ist Schuld an seinem Tod? Am Donnerstag hat das Amtsgericht Harburg ein Urteil gesprochen.

Es ist der 31. Mai 2016, als das Leben von Jonathan endet:
Der vierjährige Junge ist mit seinem Vater in einem Harburger Supermarkt beim Einkaufen.
An der Kasse greift er an ein Geländer – und erleidet einen Stromschlag.
Ärzte können Jonathan nicht retten

Das Kind sackt zusammen, sofort werden Rettungskräfte alarmiert. Jonathan wird ins Krankenhaus gebracht – doch die Ärzte verlieren den Kampf um sein Leben: Einen Tag später stirbt der Vierjährige.

Wer ist Schuld an dem furchtbaren Unglück?
Das versuchte nun das Amtsgericht Harburg zu klären.
Angeklagt waren die beiden Marktleiter des Harburger Ladens.
Der 44-Jährige Erol A. (44) und seine 48 Jahre alte Schwester Türkan D. haben sich nach Überzeugung des Oberstaatsanwalts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht.

Das Gericht entschied schließlich am Donnerstag: Türkan D. und Erol A. sind schuldig.
Der 44-Jährige und seine 48 Jahre alte Schwester wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt.
Strafmaß: jeweils zehn Monaten Haft auf Bewährung.
Als Bewährungsauflage muss Türkan D. zudem in den kommenden drei Jahren jeden Monat 600 Euro an die Staatskasse zahlen.
Für ihren Bruder Erol A. beträgt die Auflage 500 Euro im Monat für drei Jahre.

LINK

https://www.mopo.de/hamburg/jonathan—4–starb-an-der-kasse-supermarkt-chefs-zu-bewaehrungsstrafen-verurteilt-31927996

 

Der sinnlose Traum von der elektrischen Zukunft

Von Michael Schmatloch

Es ist eine schwere Hypothek, die auf dem Elektroauto lastet.

Es soll nicht nur das Autofahren billiger machen, sondern in erster Linie für saubere Luft sorgen und die von Kohlendioxid und Stickoxiden gebeutelte Atmosphäre entlasten.

Autoindustrie und Politik überbieten sich geradezu in ihren Zielvorgaben, wann wie viele E-Autos auf den Straßen unterwegs sein sollen.

Dabei ist die heilsbringende elektrische Zukunft nichts weiter als purer Schwachsinn.

Viele an den Stellschrauben der mobilen Zukunft wissen das, aber nur wenige sagen es so deutlich wie Jörg Wellnitz, Professor an der Technischen Hochschule Ingolstadt und zudem Inhaber einer Professur in Melbourne. Der Inhaber des Lehrstuhles für Leichtbau hat sich akribisch mit allen Aspekten der E-Mobilität auseinandergesetzt.

Und das Ergebnis: Sie kann und wird nie so kommen, wie von Industrie und Politik prognostiziert.

Für ihn ist das Ganze ein Alibikrieg, nichts anderes. Und der Kunde? Ist Nebensache.

„In der Volksmeinung ist die E-Mobilität eine tolle Sache“, sagt der eloquente Professor, „aber sie macht überhaupt keinen Sinn, wenn man sich alle Aspekte des Themas einmal vor Augen führt.“ In der Tat gibt es keinen Aspekt, für den Wellnitz nicht ernüchternde Zahlenwerke parat hat, erstaunliche Untersuchungen zitieren kann oder schlicht mit gesundem Menschenverstand eins uns eins zusammenzählt. Im Zentrum steht selbstredend das Umweltthema. Für gerade einmal 16 Prozent des klimaschädlichen Kohlendioxidausstoßes ist der Autoverkehr verantwortlich. „Belastender ist da ja schon die Massentierhaltung und die landwirtschaftliche Monostruktur“, weiß Wellnitz. Von den großen Containerschiffen auf den Weltmeeren ganz zu schweigen.

330 dieser übergroßen Containerschiffe gebe es. Und 15 von ihnen produzierten so viel Schadstoffe wie 750 Millionen Autos. Vom Flugverkehr und den Kreuzfahrtschiffen ganz zu schweigen. Und selbst wenn die Autos der größte Verursacher für den Kohledioxidausstoß wären, selbst dann wäre das E-Auto für die Verbesserung der Umweltbilanz vollkommen wertlos. „Bis die Batterie für Tesla beispielsweise gebaut ist, könnte man acht Jahre lang mit einem Verbrennungsmotor fahren, um die gleiche Umweltbelastung zu erzielen“, so Wellnitz, der deswegen ungern von Zero-Emission bei E-Autos spricht und gleich auch noch dem Märchen vom billigen Fahren mit Strom den Garaus macht. Denn seiner Meinung nach ist es eine Frage der Zeit, bis der Strom zum Aufladen der Batterien – der zudem in der Hauptsache alles andere als sauber produziert wird – ebenso besteuert wird wie Benzin oder Diesel. Und dann lägen die Kosten für einen elektrischen Flitzer bei rund 800 Euro pro Monat. Und der hat ob der möglichen Ladezyklen eines Akkus in acht Jahren nur noch Schrottwert.

Ganzer Beitrag siehe LINK

https://ingolstadt-today.de/lesen–der-sinnlose-traum-von-der-elektrischen-zukunft[44308].html

 

Januar 2019 – Blitzschutz-Risikoanalyse und das Landesbaurecht

Bei Gebäuden, mit einer gesetzlicher oder behördlicher Vorgabe zur Errichtung eines Blitzschutzsystem, kann nicht mit einer normativen Risikobewertung auf eine Blitzschutzeinerichtung verzichtet werden!

Das Baurecht geht IMMER über Regelwerkwerk der Normen (DIN VDE 62305-2)!

Das zuständige DKE-Normungskomitee hat dazu eine Verlautbarung herausgegeben.


Zitat:

Wann ist eine Blitzschutzanlage (besser: ein Blitzschutzsystem) notwendig?

Blitzschutz wird häufig in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gefordert.
Auch die Risikoanalyse nach der Norm VDE 0185-305-2 liefert als Ergebnis der Berechnung „Blitzschutz notwendig:
nein / ja, und zwar mindestens Blitzschutzklasse …“.

Das ständige Normenkomitee der DKE stellt nun klar:

  • Wird Blitzschutz in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gefordert, so ist immer ein Blitzschutzsystem mindestens der Blitzschutzklasse III zu errichten. Sind keine Vorgaben zu Schutzklasse oder Schutzmaßnahmen genannt, kann eine Risikoanalyse helfen, die Schutzklasse des Blitzschutzsystems zu ermitteln.

(21.01.2019)

LINK:

https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/risiko